Kosten

 

 

 

Nach Paragraph 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Patient und Heilpraktiker überlassen.

Als Grundlage dient das "Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 2011". Dieses ist keine rechtlich verbindliche Gebührenordnung, wie es sie für Ärzte gibt.

Meiner Behandlung liegt diese Gebühenordnung allerdings zu Grunde. Die Gebührenordung kann in meiner Praxis eingesehen werden.

 

Einzige Ausnahme ist die Erstkonsultation. Der Zeitaufwand beträgt ca. 1 bis 1,5 Stunden. Dafür berechne ich zwischen 50 bis 70 Euro.

 

Eine Rechnung kann auf Wunsch ausgestellt werden. Diese Rechnung entspricht den Anforderungen, so dass sie bei einer privaten Versicherung oder auch der Beilhilfestelle für Beamte eingereicht werden kann. Diese übernehmen die Kosten in den meisten Fällen teilweise oder sogar ganz. Die entstehenden Behandlungskonsten müssen aber unabhängig von der Versicherung vom Patienten beglichen werden.

 

Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar in bar gegen Quittung zu zahlen.

 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Naturheilpraxis Sevenich